Businessdoc 95 I Oliver Neumann

Oliver Neumann I Businessdoc zur Anpassung der
Bedarfsplanungsrichtlinie 2019

 Der Gesetzgeber hatte den gemeinsamen Bundesausschuss
beauftragt, bis zum 1. Juli 2019 die geltenden Verhältniszahlen zu überprüfen
und hierauf aufbauend die Planungsinstrumente weiter zu entwickeln.

Im Mai 2019 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) eine
überarbeitete Bedarfsplanung beschlossen. Das Bundesgesundheitsministerium hat
zwei Monate Zeit zur Prüfung – bei nicht Beanstandung wird er im Bundesanzeiger
veröffentlicht und tritt am Folgetag in Kraft. Das wäre der 30. Juni 2019. Mit
Inkrafttreten haben die KVen sechs Monate Zeit, die neuen Vorgaben umzusetzen
und die zu erwartenden zusätzlichen Niederlassungsmöglichkeiten pro
Planungsbereich zu berechnen.

Zu den Neuerungen gehört, dass bei der Feststellung des
Bedarfs neben der Zahl der Einwohner sowie deren Alter und Geschlecht, künftig
auch noch stärker die Mobilität berücksichtigt wird. Aufgrund der des
neuen Mobilitätsfaktors wurden die Verhältniszahlen aller Ärzte und
Psychotherapeuten zur Einwohnerzahl in einem Planungsbereich neu berechnet. Für
einige Fachgruppen wurde zudem das Versorgungsniveau systematisch angehoben.

Das bedeutet rund 3500 neue Niederlassungsmöglichkeiten
– die wir im Einzelnen im Podcast beschreiben. Was der Gemeinsame
Bundesausschuss natürlich nicht kann, ist das Problem eines Ärztemangels oder
fehlender Bewerber auf eine freien Arztsitz zu lösen. Mit den neuen
Niederlassungsmöglichkeiten gibt es noch keinen einzigen neuen Arzt am
Patienten oder in der Versorgung!

Dieser Aufgabe haben wir uns bei Businessdoc zu eigen
gemacht. Wir werden dafür sorgen, dass in Zukunft weniger freie Arztsitze in
der ambulanten Versorgung vorhanden sind. Die Neuregelung der Bedarfsplanung
kommt diesem Vorhaben deutlich entgegen.

Businessdoc, wir machen den Arzt zum Unternehmer.

Expertentipp: Unbedingt anhören.

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